§ 19 Feststellungsbescheid
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
§ 19 Feststellungsbescheid — GSP-AV
Die AMA kann Feststellungsbescheide erlassen, wenn eine Partei wegen der Strittigkeit oder Unsicherheit von Rechtsverhältnissen oder rechtserheblichen Tatsachen – wie insbesondere das Vorliegen eines oder mehrerer Betriebe – Gefahr läuft, Nachteile zu erleiden.
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