Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Investition in nachhaltige Logistiksysteme sowie zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität bei Aufbereitung, Lagerung und Transport:
a) Neubau von klimaschonenden Kühllagern und Lagerräumen,
b) Verbesserung vorhandener Lagerungstechnik (zB CA- und ULO-Technik, N2-Separator der Umgebungsluft zur Herstellung optimaler Lagerbedingungen im CA-Lager), auch in Bezug auf die Klimaschonung,
c) Zusätzliche Ausrüstung von Transportfahrzeugen für den gekühlten Transport,
d) Anschaffung produktspezifischer, qualitätserhaltender Aufbereitungsanlagen,
2. Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bestehender Lagerräume und Lager, sowie von Sortier-, Verarbeitungs- und Verpackungstechnik, mit besonderem Fokus auf die Klimaschonung und
3. Erstellung nachhaltiger Logistikkonzepte zur Verringerung des CO2-Ausstoßes.
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