§ 175 Spezifische Fördervoraussetzungen
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
§ 175 Spezifische Fördervoraussetzungen — GSP-AV
Gefördert werden Anschaffungskosten alternativer Kennzeichnungsgeräte, bei deren Anwendung die Vermarktungsnormen eingehalten werden.
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