Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Neubau von wassereffizienten bzw. Investitionen in wassereffiziente Bewässerungsanlagen (ab Feld bzw. Gewächshaus). Gefördert werden:
a) Neubau von wassereffizienten Bewässerungsanlagen (ab Feld bzw. Gewächshaus) inklusive Drainagierung auf Feld bzw. Gewächshaus (Neuinstallation wassersparender Bewässerungsverfahren möglich, zB Installation einer Anlage für sparsame Tropfbewässerung oder Geräte wie beispielsweise Tunnelsprühgeräte für Raumkulturen),
b) Maschinen zur Frostabwehr, Frostschutzberegnungsanlagen,
c) Verlustarme Sprühtechnik und
d) Erstellung von Produktionsflächen als Ebbe-Flutsystem mit Auffangbecken für Wasser und Nährstoffe;
2. Modernisierung bestehender Bewässerungsanlagen: Förderfähig ist der Ersatz bestehender Bewässerungsanlagen durch wassersparende Verfahren auf dem Feld und im Gewächshaus sowie der Austausch maroder Wasserleitungen zur Beregnung;
3. Einsatz wassersparender Technik zur Aufbereitung von Produkten einschließlich Brauch- und Abwasserreinigung. Förderfähig sind:
a) Bogensiebe zur Abwasserklärung,
b) Biologische Abwasserreinigung,
c) Rückführung von Überschusswasser in ein Wiederaufbereitungssystem mit Desinfektion und Entkeimung sowie anschließender Einspeisung und
d). wassersparende Filteranlagen im Sortier- und Aufbereitungsprozess der biologischen Produktion;
4. Bau von Rückhalte-/Speicherbecken für Bewässerung (zB Regenwasser).
Rückverweise
GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 169 Auflagen und Verpflichtungen
…der Investition eingeführt werden, mit dem der Wasserverbrauch auf Ebene des Betriebs oder der betreffenden Produktionseinheit gemessen werden kann. (2) Für Aktivitäten gemäß § 167 sind Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der Anlage zu dokumentieren.…
§ 168 Spezifische Fördervoraussetzungen
…5. Eine Förderung der überbetrieblichen Bewässerungsinfrastruktur, wie Wassergewinnung, Pumpstationen, Speicher und Zuleitungen, ist im Rahmen von Umweltmaßnahmen nicht möglich. (2) Führen Investitionen gemäß § 167 Z 1 zu einer Nettovergrößerungen der bewässerten Fläche, müssen die Bewässerungsanlagen die aktuell höchsten Wassereffizienzstandards erfüllen. Investitionen in Bewässerung, die zu einer Nettovergrößerung der…