§ 164 Spezifische Fördervoraussetzungen
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
§ 164 Spezifische Fördervoraussetzungen — GSP-AV
Für eine Förderung kommt nur Saat- und Pflanzgut in Frage, von dem eine Reduzierung der Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel erwartet werden kann.
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