GSP-AV
Gliederung
8. Kapitel Bestimmungen Sektormaßnahmen Obst und Gemüse
15. Abschnitt Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten (47-14)
§ 163 Fördergegenstände
Gefördert wird die Verwendung von resistentem Saat- und Pflanzengut sowie standortangepasster Sorten.
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