§ 162 Förderfähige Kosten
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
§ 162 Förderfähige Kosten — GSP-AV
(1) Förderfähig sind Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten.
(2) Die Anschaffung von Personenkraftwagen ist nicht förderfähig.
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