GSP-AV
Gliederung
8. Kapitel Bestimmungen Sektormaßnahmen Obst und Gemüse
14. Abschnitt Energieeinsparung (inklusive Abwärmenutzung, Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien und Energieeinsparung) (47-13)
§ 162 Förderfähige Kosten
(1) Förderfähig sind Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten.
(2) Die Anschaffung von Personenkraftwagen ist nicht förderfähig.
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