Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Optimierung bestehender Anlagen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zB Energiespartore, N2-Separator der Umgebungsluft in Kühlräumen, Wärmedämmung u. ä., Einbau energiesparender Heizungs- oder Kühlanlagen, LED-Lampen, Energieschirme, Steuerungs-PC für Gewächshäuser,
2. Investitionen in besonders klimafreundliche Neuanlagen,
3. Erwerb und Umrüstung von Maschinen mit alternativem bzw. auf alternativen Antrieb,
4. Alternative Energien- und Abwärmenutzung, zB Biogas-, Holzhackschnitzel-, Erdwärme-Heizsysteme, Photovoltaik- und Solaranlagen sowie Systeme zur Abwärmenutzung,
5. Energieeffizienzberatung und
6. Errichtung von Blockheizkraftwerken mit Antrieben aus alternativen/erneuerbaren Energien.
Rückverweise
GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 161 Auflagen und Verpflichtungen
…Für die Fördergegenstände gemäß § 159 sind folgende Dokumentationen erforderlich: 1. Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 1 Art und Kosten der Anlagenoptimierung sowie Einsparung durch die Alternativen gegenüber…
§ 160 Spezifische Fördervoraussetzungen
…1) Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 1, 2 und 6 muss die Energieeinsparung oder die Einsparung von Kohlendioxid gegenüber der Ausgangssituation dargelegt werden. Das Einsparungspotenzial wird im Vorhinein aufgrund…