Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Optimierung bestehender Anlagen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zB Energiespartore, N2-Separator der Umgebungsluft in Kühlräumen, Wärmedämmung u. ä., Einbau energiesparender Heizungs- oder Kühlanlagen, LED-Lampen, Energieschirme, Steuerungs-PC für Gewächshäuser,
2. Investitionen in besonders klimafreundliche Neuanlagen,
3. Erwerb und Umrüstung von Maschinen mit alternativem bzw. auf alternativen Antrieb,
4. Alternative Energien- und Abwärmenutzung, zB Biogas-, Holzhackschnitzel-, Erdwärme-Heizsysteme, Photovoltaik- und Solaranlagen sowie Systeme zur Abwärmenutzung,
5. Energieeffizienzberatung und
6. Errichtung von Blockheizkraftwerken mit Antrieben aus alternativen/erneuerbaren Energien.
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