§ 153 Auflagen und Verpflichtungen
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
Für die Fördergegenstände gemäß § 151 sind folgende Dokumentationen erforderlich:
1. Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der eingesetzten Maschinen und Geräte samt Nachweis einer amtlichen und positiv bewerteten Prüfung der Maschinen und Geräte (wie beispielsweise Tunnelsprühgeräte),
2. Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der eingesetzten Materialien und
3. Art, Umfang und Kosten der eingesetzten Düngung.
Rückverweise
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