§ 151 Fördergegenstände
In Kraft seit 06. August 2024
Up-to-date
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Einsatz von Geräten mit ressourcenschonender Sonderausstattung, zB Tunnelsprühgeräte für Raumkulturen oder sensorgesteuerte Geräte, die nachweislich einer amtlichen Prüfung unterzogen und positiv bewertet wurden sowie Geräte zum Precision Farming,
2. Einsatz spezieller Techniken zum Erosionsschutz: Verwendung von spezifischen Materialien zur Bekämpfung von Erosion, weiters Bodenhygiene und Bodenverbesserung und
3. Einsatz von Düngung mit landwirtschaftlichen Abfällen (wie zB Kompost, Gründüngung und Komposttee) zur Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Düngern.
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