Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Umrüstung von Maschinen und Geräten von Erzeugerorganisationen für den Einsatz umweltfreundlicher Schmierstoffe und Hydrauliköle,
2. Einsatz torfreduzierter Substrate (maximal 50% Torfgehalt),
3. Einsatz nachhaltiger Substratmatten (in Obst-, Gemüse-, Gartenbau) und
4. Analysen von Boden, Wasser (Mikrobiologie), Blattdiagnosen als Grundlage für eine bedarfsgerechte Ausbringung von Nährstoffen.
Rückverweise
GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 149 Auflagen und Verpflichtungen
…Für die Fördergegenstände gemäß § 148 sind folgende Dokumentationen erforderlich: 1. Art und Kosten für die Umrüstung vorhandener Maschinen und Geräte bzw. die Kosten der alternativen Maschinen und Geräte, 2. Art…
§ 150 Förderfähige Kosten
…1) Förderfähig sind Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten. (2) Die förderfähigen Kosten für den Fördergegenstand gemäß § 148 Z 1 umfassen die Kosten des Maschinen- oder Geräteneukaufs sowie die Umrüstung vorhandener Maschinen und Geräte. (3) Die förderfähigen Kosten für den Fördergegenstand gemäß…