§ 145a Spezifische Fördervoraussetzungen
In Kraft seit 06. August 2024
Up-to-date
§ 145a Spezifische Fördervoraussetzungen — GSP-AV
Aktivitäten gemäß § 145 Z 1 werden nur gefördert, wenn diese in Verbindung mit der Fördermaßnahme „70-02 – Biologische Wirtschaftsweise“ durchgeführt werden.