§ 145 Fördergegenstände
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Aktionen zur Unterstützung der biologischen Produktion: Spezialberatungen und Betreuung sowie andere Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zum ökologischen Anbau und zur Verarbeitung biologisch hergestellter Produkte und
2. Zertifizierungskosten (Erstzertifizierung und jährliche Kontrollkosten).
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