§ 143 Auflagen und Verpflichtungen
In Kraft seit 01. Januar 2023
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GSP-AV
Gliederung
8. Kapitel Bestimmungen Sektormaßnahmen Obst und Gemüse
9. Abschnitt Forschung und Entwicklung (47-08)
§ 143 Auflagen und Verpflichtungen
Es ist ein Abschlussbericht über das Forschungs- und Versuchsprojekt und die darin erzielten Ergebnisse vorzulegen.
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