§ 139 Spezifische Fördervoraussetzungen
In Kraft seit 01. Januar 2023
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GSP-AV
Gliederung
8. Kapitel Bestimmungen Sektormaßnahmen Obst und Gemüse
8. Abschnitt Bündelung des Angebots (47-07)
§ 139 Spezifische Fördervoraussetzungen
(1) Beim Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ist eine externe Wirtschaftlichkeitsanalyse inklusive Risikobewertung vorzulegen.
(2) Bei der Durchführung ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
1. Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie (Wirtschaftlichkeitsprüfung),
2. Bei positiver Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Zusammenschluss (die Vereinigung) von Erzeugerorganisationen oder die Gründung einer länderübergreifenden Erzeugerorganisation zu erfolgen.
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