Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Auftritte auf Messen, Tagungen, Ausstellungen und Exkursionen zu „best practice“-Betrieben,
2. Entwicklung von für die Erzeugerorganisation spezifischen Marken sowie Logos bzw. einem Corporate Design und
3. Konsumentenorientiertes Marketing unter anderem für Kinder und Jugendliche.
Rückverweise
GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 198 Auflagen und Verpflichtungen
…Werden bei den Fördermaßnahmen gemäß § 132 Werbemaßnahmen genutzt, welche so noch nicht veröffentlicht und gefördert wurden, sind diese vorab der AMA vorzulegen, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten.…
§ 133 Auflagen und Verpflichtungen
…Werden bei den Fördermaßnahmen gemäß § 132 Werbemaßnahmen genutzt, welche so noch nicht veröffentlicht und gefördert wurden, sind diese vorab der AMA vorzulegen, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten.…