§ 132 Fördergegenstände
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1. Auftritte auf Messen, Tagungen, Ausstellungen und Exkursionen zu „best practice“-Betrieben,
2. Entwicklung von für die Erzeugerorganisation spezifischen Marken sowie Logos bzw. einem Corporate Design und
3. Konsumentenorientiertes Marketing unter anderem für Kinder und Jugendliche.
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