§ 119 Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
§ 119 Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse — GSP-AV
Förderfähig sind Erzeugnisse, die zur Verarbeitung bestimmt sind und die anhand des KN-Codes als Verarbeitungserzeugnis definiert werden.
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