§ 119 Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
Förderfähig sind Erzeugnisse, die zur Verarbeitung bestimmt sind und die anhand des KN-Codes als Verarbeitungserzeugnis definiert werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden