§ 100 Spezifische Verwaltungssanktionen für Sektormaßnahmen Obst und Gemüse
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
Die Förderung für nach Ablauf der Einreichfrist 15. Februar eingereichte Endzahlungsanträge ist für jeden Verzugstag um 1% zu kürzen.
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