(1) Für jede durchgeführte Vor-Ort-Kontrolle ist ein Kontrollbericht anzufertigen, dem die Einzelheiten der vorgenommenen Kontrollen zu entnehmen sind und aus dem die Schlussfolgerungen über die Einhaltung der Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen gezogen werden können. Der Bericht enthält insbesondere folgende Angaben:
1. die kontrollierten Fördermaßnahmen,
2. die anwesenden Personen,
3. Angaben, ob die Kontrolle angekündigt war, und wenn ja, wann sie angekündigt wurde,
4. Angaben zu spezifischen Kontrollmaßnahmen, die bei einzelnen Fördermaßnahmen vorzunehmen waren,
5. Angaben zu sonstigen vorgenommenen Kontrollmaßnahmen,
6. Angaben zu festgestellten Verstößen, bei denen eine gegenseitige Unterrichtung hinsichtlich anderer Fördermaßnahmen, Konditionalität oder sozialer Konditionalität erforderlich sein könnte,
7. Angaben zu festgestellten Verstößen, bei denen in den folgenden Jahren Folgemaßnahmen erforderlich sein können.
(2) Der Begünstigte bzw. die auskunftserteilende Person erhält die Gelegenheit, den Bericht während der Vor-Ort-Kontrolle zu unterzeichnen und Bemerkungen hinzuzufügen.
(3) Ein bei der Vor-Ort-Kontrolle angefertigter elektronischer Kontrollbericht ist dem Begünstigten nicht zu übermitteln, wenn bei der Kontrolle keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und dem Begünstigten der Kurzbericht mit in Abs. 1 Z 1 bis 5 vorgesehenen Angaben nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde.
Rückverweise
GSP-AV · GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
§ 40 Vor-Ort-Kontrollen flächenbezogener Invekos-Maßnahmen
…Förderkriterien, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen für die vom Begünstigten im Rahmen der jeweiligen Fördermaßnahmen angemeldeten Fläche und gegebenenfalls eine Flächenvermessung. (3) Der gemäß § 10 zu erstellende Kontrollbericht hat zusätzlich die kontrollierten landwirtschaftlichen Parzellen, die vermessenen landwirtschaftlichen Parzellen bzw. erforderlichenfalls nicht-landwirtschaftlichen Parzellen, gegebenenfalls einschließlich der Ergebnisse der Vermessung je…
§ 41 Vor-Ort-Kontrollen tierbezogener Invekos-Maßnahmen
…Wird bei dieser Stichprobenkontrolle ein Verstoß festgestellt, so werden alle Tiere überprüft oder die Ergebnisse aus der Stichprobe werden hochgerechnet. (3) Der gemäß § 10 zu erstellende Kontrollbericht hat zusätzlich Zahl und Art der vorgefundenen Tiere und gegebenenfalls die kontrollierten Ohrmarkennummern, Eintragungen in das Bestandsregister und die elektronischen Datenbanken für…