§ 19 Höhe und Weiterverrechnung des Entgelts für Verteilergebietsmanager
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die zu bezahlenden Anteile am jährlichen Entgelt für den Verteilergebietsmanager werden in TEUR wie folgt bestimmt. Die Entrichtung des Entgelts an den Verteilergebietsmanager erfolgt in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen:
Alle Rechnungen sind am 15. des dem Leistungserbringungsmonat folgenden Monats fällig.
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