§ 9 Halbjahreswerte
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
§ 9 Halbjahreswerte — GMO-VO 2017
Jeweils für die Erhebungsperioden Jänner bis Juni und Juli bis Dezember haben die Netzbetreiber die mengengewichteten durchschnittlichen Systemnutzungsentgelte ohne Steuern und Abgaben in Eurocent/kWh jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs zu melden.