BundesrechtVerordnungenGas-Monitoring-Verordnung 2017§ 9

§ 9Halbjahreswerte

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date

Jeweils für die Erhebungsperioden Jänner bis Juni und Juli bis Dezember haben die Netzbetreiber die mengengewichteten durchschnittlichen Systemnutzungsentgelte ohne Steuern und Abgaben in Eurocent/kWh jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs zu melden.

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