§ 1 Gegenstand des Gas-Monitoring
In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date
GMO-VO 2017
Gliederung
1. Teil Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand des Gas-Monitoring
Zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft gemäß § 131 Abs. 1 GWG 2011 sind von der E-Control die erforderlichen Daten und Informationen zu erheben und zu analysieren.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden