§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft seit 01. Oktober 2022
Up-to-date
Diese Verordnung trifft Festlegungen für den Netzzugang, das Kapazitäts- und Engpassmanagement sowie das Bilanzierungssystem in den Marktgebieten Ost, Tirol und Vorarlberg.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden