BundesrechtVerordnungenGas-Marktmodell-Verordnung 2020 Anl. 3

Anl. 3

In Kraft seit 01. Oktober 2022
Up-to-date

Als Ein-/Ausspeisepunkte gelten alle physischen Ein- und Ausspeisepunkte in das Netz des jeweiligen Marktgebietes.

Die Ausspeisepunkte von den Fernleitungen in das Verteilergebiet werden zentral vom MVGM verwaltet und somit virtuell als ein Ausspeisepunkt behandelt. Die Ein-/Ausspeisepunkte werden vom MVGM nach Konsultation der Regulierungsbehörde auf der Online-Plattform veröffentlicht.

Rückverweise