§ 9 In- und Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. November 2014
Up-to-date
GießV 2014
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Gießereien, BGBl. Nr. 447/1994, außer Kraft; sie ist jedoch auf Anlagen gemäß § 8 während der in § 8 genannten Übergangsfrist weiter anzuwenden.
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