§ 23b Prüfungen nach der Auffrischungsschulung
In Kraft seit 01. Oktober 2005
Up-to-date
Nach Abschluss der Auffrischungsschulung ist eine Prüfung nach dem Verfahren des § 23a in folgendem Umfang durchzuführen:
1. für den Basiskurs 15 Fragen, wobei die erreichbare Höchstpunktezahl 60 Punkte und die Dauer der Prüfung 30 Minuten beträgt und
2. für jeden Aufbaukurs 10 Fragen, wobei die erreichbare Höchstpunktezahl 40 Punkte und die Dauer der Prüfung 20 Minuten beträgt.
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