In Kraft seit 01. November 2005
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§ 3 — GewQBewFreistellV
Vorhaben nach § 1 sind der Behörde unter gleichzeitiger Vorlage der die Erfüllung eines der Tatbestände des § 1 belegenden Projektsunterlagen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Baubeginn zu melden.