(1) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte haben zumindest zweimal jährlich mit den Präsidenten der unterstellten Gerichtshöfe erster Instanz die Sicherung der personellen und sachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Gerichte, die aktuellen Fragen der Dienstaufsicht und die in Betracht kommenden Förderungen der Rechtspflege zu erörtern (Präsidentenkonferenz).
(2) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sollen weiters durch geeignete Maßnahmen die unmittelbaren Kontakte zwischen ihnen und den Richtern, den Rechtspflegern und den weiteren Gerichtsbediensteten ihres Sprengels fördern.
(3) Die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz haben durch häufige Amtsbesuche einen persönlichen Kontakt mit den Richtern, den Rechtspflegern und den weiteren Gerichtsbediensteten ihres Sprengels zu halten, sich durch Gespräche mit ihnen sowie durch andere geeignete Maßnahmen eine unmittelbare Kenntnis über die Personalverhältnisse zu verschaffen und sich über die Bedürfnisse des Sprengels, den Stand und Gang der Geschäfte sowie nach Möglichkeit auch über die Anliegen jedes einzelnen zu informieren.
§ 97 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 97 Ergänzende Vorsorgen
…§ 97. (1) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte haben zumindest zweimal jährlich mit den Präsidenten der unterstellten Gerichtshöfe erster Instanz die Sicherung der personellen und sachlichen Voraussetzungen für…
§ 12 Standesausweise
…für Justiz einen Veränderungsausweis vorzulegen. (7) In der Geschäftsabteilung der Präsidenten der Gerichtshöfe I. und II. Instanz ist als Beilage zum Standesausweis eine Beschreibungsübersicht nach GeoForm. Nr. 1 zu führen. Hier sind die im § 13 Abs. 7 genannten Ausfertigungen der Dienstbeschreibung und die Abschriften der bei Amtsuntersuchungen…
§ 14 Ausschreibung der Richterposten, Bewerbungsgesuche
…die Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse in Urschrift oder beglaubigter Abschrift anzuschließen. Ein Bewerber, der Hilfsrichter, Richter oder staatsanwaltschaftlicher Beamter ist, hat lediglich einen Standesbogen nach GeoForm. Nr. 3 anzuschließen, diesen in den Spalten 1 bis 4 auszufüllen und zu unterschreiben und das Gesuch im Dienstwege zu überreichen (§ 51…
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