§ 501 Rechtshilfesachen
§ 501 Rechtshilfesachen — Geo.
§ 501 Rechtshilfesachen — Geo.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 469/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40159952
Zuletzt nach Updates gesucht am
In das nach GeoForm. Nr. 99 zu führende Rechtshilferegister in Strafsachen Hs sind einzutragen: Ersuchen um Rechtshilfe im gerichtlichen Strafverfahren, in Dienst- und Standesstrafverfahren sowie Ersuchen im Strafverfahren anderer Behörden.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen