§ 481 Register der Bezirksgerichte
Up-to-date
(1) Bei den Bezirksgerichten eingebrachte Strafanträge sind in das U-Register einzutragen.
(2) Außerdem wird für Rechtshilfesachen ein Hs-, für sonstige Angelegenheiten ein Ns-Register geführt.
Keine Ergebnisse gefunden