§ 411 Namenverzeichnis zum A-Register
§ 411 Namenverzeichnis zum A-Register — Geo.
§ 411 Namenverzeichnis zum A-Register — Geo.
Anmerkung
Seit Umstellung des A-Registers auf ADV gegenstandslos. Das Namensverzeichnis wird automationsunterstützt geführt.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 469/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40159881
Zuletzt nach Updates gesucht am
Zum A-Register ist ein Namenverzeichnis nach GeoForm. Nr. 91 zu führen.
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