Geo.
Gliederung
(1) Bei allen Oberlandesgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei den einzelnen Gerichten überhaupt vorkommen, folgende Register elektronisch zu führen:
1. Jv für Justizverwaltungssachen,
2. Pers für Personalakten,
3. R für Rechtsmittel in Zivilsachen mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialrechtssachen,
4. Ra für Rechtsmittel in Arbeitsrechtssachen,
5. Rs für Rechtsmittel in Sozialrechtssachen,
6. Bs für Rechtsmittel in Strafsachen,
7. Rev für Sachen der Revisorinnen und Revisoren,
8. Fsc für Fristsetzungsanträge in Zivilsachen,
9. Fss für Fristsetzungsanträge in Strafsachen,
10. Hc für Rechtshilfesachen in Zivilsachen,
11. Hs für Rechtshilfesachen in Strafsachen,
12. Uv für Unterhaltsvorschüsse,
14. Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Strafsachen.
(2) Darüber hinaus sind das Register Ds für Disziplinarsachen sowie beim Oberlandesgericht Wien auch die Register Kt und Nkt für Kartellsachen zu führen.
§ 366 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 366 Register der Oberlandesgerichte
…§ 366. (1) Bei allen Oberlandesgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei den einzelnen Gerichten überhaupt vorkommen, folgende Register elektronisch zu führen: 1. Jv für Justizverwaltungssachen, 2…
§ 280 Prüfung durch den Revisor, Zuständigkeit
…der Prüfung und bei der Berichterstattung haben die Revisorinnen und Revisoren einheitlich vorzugehen. Die Tätigkeit der Revisorinnen und Revisoren ist registermäßig zu erfassen (§ 366). (2) Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts übt die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht hinsichtlich der Revisorinnen und Revisoren aus und nimmt das laufende Controlling…
§ 373 Gattungszeichen
… 373. (1) Als Gattungszeichen dient bei Sachen, die in ein Register eingetragen sind, die abgekürzte Bezeichnung des Registers (siehe §§ 364 bis 366); reine Grundbuchsstücke tragen außer den im § 372 Abs. 3 angegebenen Kennzeichen kein Gattungszeichen. (2) Für die Mahnsachen und Kündigungssachen, die in kein…
§ 477 Register für Sachen der Revisorinnen und Revisoren (Rev)
…haben die ihnen übermittelten Geschäftsstücke (§§ 283 und 283a) in das Register für Sachen der Revisorinnen und Revisoren (Rev-Register) einzutragen (§ 366). (2) Wird von der Revisorin oder vom Revisor ein Rekurs ergriffen, ist in der Rekursschrift (§ 520 ZPO) neben der Bezeichnung der Beschwerdeführerin oder…
Rückverweise