§ 308
§ 308 — Geo.
§ 308 — Geo.
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Nach dem Erlaß JABl. Nr. 25/1974 ist das Bestätigungsheft bei unbaren Zahlungen nicht mehr zu benutzen.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 264/1951
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1953
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12004153
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Rechnungsführer hat die zuständige Gerichtsabteilung von allen Erlägen schriftlich zu verständigen. Dies geschieht durch Übersendung des blauen Blattes aus dem Bestätigungsheft (§ 256 Abs. 5 und § 259 Abs. 3). Hiebei ist der Grund des Erlages anzuführen.