§ 2 Geschäftsstelle – Geschäftsabteilungen
In Kraft seit 03. Juli 2018
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Geo.
Gliederung
I. Hauptstück Aufbau und Grundsätze des gerichtlichen Dienstes
1. Kapitel
Allgemeiner Aufbau der Gerichte Leiterinnen und Leiter der Gerichte – Gerichtsabteilungen
§ 2 Geschäftsstelle – Geschäftsabteilungen
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