§ 147 Bewilligungsstampiglien
§ 147 Bewilligungsstampiglien — Geo.
§ 147 Bewilligungsstampiglien — Geo.
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Zu Abs. 1 lit. b: Die Einwendungsfrist beträgt nun 14 Tage (infolge der Aufhebung des § 555 ZPO, RGBl. Nr. 113/1895, durch das KSchG, BGBl. Nr. 140/1979, sodaß die allgemeine Frist der ZPO gilt).
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 469/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40159659
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Für gekürzte Ausfertigungen sind folgende Stampiglien zu verwenden, deren Platten zur leichteren Unterscheidung verschiedene Farben tragen:
a) Allgemeine Bewilligungsstampiglie (grün):
Das Gericht bewilligt diesen Antrag. Die Kosten des Antragstellers werden mit ...,... Euro bestimmt.
Bezirksgericht Feldbach, Abt. 2, |
am ...................... 20.... |
b) Stampiglie für Wechselzahlungsauftrag (weiß):
Das Gericht erläßt den beantragten Wechselzahlungsauftrag. Gegen diesen können binnen drei Tagen Einwendungen erhoben werden. Die Kosten der klagenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.
Handelsgericht Wien, |
Wien, I., Riemergasse 7, Abt. 4, |
am ..................... 20.... |
c) Allgemeine Exekutionsbewilligungsstampiglie (braun):
Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.
Die Kosten der betreibenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.
Bezirksgericht Innere Stadt-Wien |
Wien, 1., Riemergasse 7, Abt. 3, |
am ..................... 20.... |
d) Stampiglie für Forderungspfändung ohne Überweisung (rot):
Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.
Die Überweisung wird dem Exekutionsgerichte vorbehalten. Die Kosten der betreibenden Partei werden mit ...,... Euro bestimmt.
Handelsgericht Wien, |
Wien I. Riemergasse 7, Abt. 3, |
am ................... 20.... |
e) Stampiglie für den Überweisungsbeschluß des Exekutionsgerichtes (violett):
Das Exekutionsgericht überweist die gepfändete Forderung dem betreibenden Gläubiger bis zur Höhe seiner vollstreckbaren Forderung zur Einziehung, unbeschadet etwa früher erworbener Rechte anderer Personen.
Bezirksgericht Liesing, Abt. 2, |
am ................. 20.... |
(2) Die unter d) genannte Stampiglie ist auch dann zu verwenden, wenn der Antrag auf Pfändung und Überweisung beim Exekutionsgerichte gestellt wird, über die Überweisung aber erst später entschieden wird. In letzterem Fall sind die Worte „dem Exekutionsgerichte“ zu streichen. Für stark beschäftigte Exekutionsgerichte kann die Stampiglie auch ohne diese Worte hergestellt werden. Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Exekutionsgericht, so hat es den Abdruck der unter d) genannten Stampiglie so anzubringen, daß entweder rechts oder unterhalb Raum für den Abdruck der unter e) genannten Stampiglie bleibt.
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