BundesrechtVerordnungenGeschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz§ 11

§ 11Justizverwaltungssachen

(1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:

1. allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518);

2. Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;

3. Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amtstage ;

4. Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;

5. Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;

6. Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;

7. Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen;

8. Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen;

9. Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art;

10. Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik;

11. Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten;

12. Reisegebühren;

13. Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten);

14. Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung;

15. Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;

16. Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Z 11) behandelt werden;

17. Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;

18. Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen;

19. Grundbuchsanlegung und ergänzung im Allgemeinen;

20. allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG;

21. Amtsbibliothek;

22. Archivwesen und Aktenvernichtung;

23. wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;

24. Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit;

25. Über- und Zwischenbeglaubigungen;

26. Begutachtung von Gesetzesentwürfen;

27. Entbindung von der Amtsverschwiegenheit;

28. Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen;

29. Angelegenheiten der Inneren Revision;

30. Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;

31. Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK;

32. Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;

33. Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass;

34. Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern;

35. Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer;

36. Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen;

37. Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Z 25 oder Z 36 fallen;

38. Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG;

39. sicherheitsrelevante Vorfälle;

40. Angelegenheiten des Revisorinnen- und Revisoreneinsatzes;

41. Sonstige Justizverwaltungssachen.

(2) Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.

(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören.