§ 11 Justizverwaltungssachen
§ 11 Justizverwaltungssachen — Geo.
§ 11 Justizverwaltungssachen — Geo.
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
ÜR: Art. 2, BGBl. II Nr. 262/2012
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 204/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 2013
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40153483
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Die Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:
1. allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518);
2. Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;
3. Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amtstage ;
4. Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;
5. Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;
6. Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;
7. Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen;
8. Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen;
9. Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art;
10. Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik;
11. Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten;
12. Reisegebühren;
13. Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten);
14. Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung;
15. Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;
16. Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Z 11) behandelt werden;
17. Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;
18. Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen;
19. Grundbuchsanlegung und ergänzung im Allgemeinen;
20. allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG;
21. Amtsbibliothek;
22. Archivwesen und Aktenvernichtung;
23. wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;
24. Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit;
25. Über- und Zwischenbeglaubigungen;
26. Begutachtung von Gesetzesentwürfen;
27. Entbindung von der Amtsverschwiegenheit;
28. Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen;
29. Angelegenheiten der Inneren Revision;
30. Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;
31. Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK;
32. Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;
33. Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass;
34. Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern;
35. Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer;
36. Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen;
37. Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Z 25 oder Z 36 fallen;
38. Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG;
39. sicherheitsrelevante Vorfälle;
40. Angelegenheiten des Revisorinnen- und Revisoreneinsatzes;
41. Sonstige Justizverwaltungssachen.
(2) Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.
(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören.