1. Spenderkennung
2. Spendenkennung, die mindestens Folgendes umfasst:
– Kennung der Entnahmeeinrichtung (mit Kontaktangaben) oder Gewebebank
– Eindeutige Spendennummer
– Datum der Beschaffung
– Ort der Beschaffung
– Art der Spende (z. B. Einfach- vs. Mehrfachgewebespende, autolog vs. allogen; Lebendspende vs. postmortale Spende)
3. Produktkennung, die mindestens Folgendes umfasst:
– Kennung der Gewebebank
– Art von Geweben und Zellen/Produkt (Basisnomenklatur)
– Poolnummer (bei gepooltem Material)
– Splitnummer (falls vorhanden)
– Verfallsdatum (falls vorhanden)
– Gewebe-/Zellstatus (d.h. in Quarantäne, gebrauchsfertig usw.)
– Beschreibung und Ursprung der Produkte, erfolgte Bearbeitungsschritte, Material und Zusätze, die mit den Geweben und Zellen in Berührung kommen und sich auf deren Qualität und/oder Sicherheit auswirken
– Kennung der Einrichtung, die die endgültige Kennzeichnung vornimmt
4. Einheitlicher Europäischer Code (falls vorhanden)
5. Kennung der Verwendung beim Menschen, die mindestens Folgendes umfasst:
– Datum der Verteilung/Entsorgung
– Kennung des Anwenders
Rückverweise
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