§ 9 Verlängerung des Flughafen-Zertifikates
In Kraft seit 01. Oktober 2010
Up-to-date
Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates hat der Flughafenhalter einen Antrag gemäß § 2 auf Verlängerung des Zertifikates bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Verlängerung des Zertifikates hat unter denselben Voraussetzungen wie die erstmalige Ausstellung des Zertifikates zu erfolgen.
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