FZV
Gliederung
2. Abschnitt Anerkennung ausländischer Zeugnisse
§ 2 Anerkennung ausländischer Zeugnisse
(1) Funker-Zeugnisse, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder von einer Vertragsverwaltung der „Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, den 6. April 2000“ ausgestellt sind und einen Vermerk enthalten, dass das Zeugnis entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst ausgestellt wurde, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
(2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator`s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator`s Certificate, welches dem UKW – Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator`s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.
§ 2 FZV · FZV · Flughafen-Zertifizierungsverordnung
§ 2 Antrag auf Ausstellung eines Flughafen-Zertifikates
…Der Halter eines Flughafens hat die Ausstellung des Flughafen-Zertifikates bei der zuständigen Behörde schriftlich unter Verwendung eines Formulars gemäß der Anlage 1 zu beantragen. (2) Der Antrag gemäß Abs. 1 hat jedenfalls zu enthalten 1. den vollständigen Namen und ICAO-Code des Flughafens, 2. die Anschrift des Flughafens und die…
§ 9 Verlängerung des Flughafen-Zertifikates
…Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates hat der Flughafenhalter einen Antrag gemäß § 2 auf Verlängerung des Zertifikates bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Verlängerung des Zertifikates hat unter denselben Voraussetzungen wie die erstmalige Ausstellung des Zertifikates zu…
§ 10 Wechsel des Flughafenhalters
…einem Wechsel des Flughafenhalters hat der bisherige Inhaber des Zertifikates dieses der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzustellen. Der neue Flughafenhalter hat einen neuen Antrag gemäß § 2 auf Ausstellung einer Flughafen-Zertifizierung zu stellen. (2) Abweichend von Abs. 1 kann die zuständige Behörde auf Antrag des neuen Flughafenhalters bei einem bloßen Wechsel…
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