Vorwort
§ 1 Vergütung
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:
1. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
2. die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
3. ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
4. ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage in Kraft.