Anl. 1
In Kraft seit 10. Oktober 2013
Up-to-date
Da Kinder in einem Fahrradanhänger bei einem Unfall (Sturz) einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, sollten Sie diese niemals unangegurtet transportieren; beachten Sie die Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.
Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht in die Speichen greifen können, sich nicht hinausbeugen und mit den Beinen nicht mit der Fahrbahn in Kontakt kommen können.
Hinaushängende Schals und dergleichen können in die Räder gelangen und zur tödlichen Falle werden. Verwenden Sie keinen Schal im Anhänger.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden