§ 13 Kostentragung für die Fachstelle
In Kraft seit 10. März 2012
Up-to-date
Der für die Errichtung und Inbetriebnahme der Fachstelle in den ersten drei Jahren anfallende Mittelbedarf wird durch das Bundesministerium für Gesundheit bis zu einer Höchstgrenze von 320.000,-- € für das Jahr 2012 sowie jeweils 250.000,-- € für die Jahre 2013 und 2014 getragen. Die Mittel werden auf Grund der im Finanzplan für das jeweilige Jahr veranschlagten Höhe - unter Beachtung der oben genannten Grenzen - in Teilbeträgen im Vorhinein bis 31. Mai des jeweiligen Jahres durch das Bundesministerium für Gesundheit ausbezahlt.
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