(1) Die begleitende Schulung und die praktische Perfektionsschulung dürfen nur Fahrschullehrer oder Fahrlehrer durchführen, die das Moderatorenseminar im Rahmen der theoretischen Abschlussausbildung gemäß § 64c Abs. 3 Z 6 (Anlage 10d Kapitel 1 Abschnitt 6) KDV 1967 absolviert haben.
(2) Fahrlehrer und Fahrschullehrer, die nach der bis zum Inkrafttreten des § 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 114/2024 geltenden Rechtslage berechtigt waren, die begleitende Schulung und Perfektionsschulung durchzuführen, dürfen diese auch weiterhin durchführen. Fahrlehrer und Fahrschullehrer, die noch nicht berechtigt sind, die begleitende Schulung und Perfektionsschulung durchzuführen, dürfen diese durchführen, wenn sie das Moderatoren-Seminar im Ausmaß von 12 UE im Rahmen der theoretischen Abschlussausbildung gemäß § 64c Abs. 3 Z 6 KDV 1967 in einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolviert haben.
Rückverweise
FSG-VBV · Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B
§ 7 Voraussetzungen zur Ausbildung für die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B
…6 (Anlage 10d Kapitel 1 Abschnitt 6) KDV 1967 absolviert haben. (2) Fahrlehrer und Fahrschullehrer, die nach der bis zum Inkrafttreten des § 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 114/2024 geltenden Rechtslage berechtigt waren, die begleitende Schulung und Perfektionsschulung durchzuführen, dürfen diese auch…
§ 4 Begleitende Schulung
…im Zuge von Ausbildungsfahrten zurückgelegt worden sind, haben sich der Bewerber und der oder ein Begleiter einer begleitenden Schulung durch einen Ausbildner gemäß § 7 zu unterziehen. Diese umfaßt 1. die Durchführung einer Ausbildungsfahrt in der Dauer von einer Unterrichtseinheit, wobei der oder ein Begleiter neben dem Bewerber sitzt, 2…
§ 3 Fahrtenprotokoll
…und ist vom jeweiligen Begleiter und vom Bewerber zu unterschreiben. Zu den begleitenden Schulungen und zur Perfektionsschulung ist das Fahrtenprotokoll dem Ausbildner gemäß § 7 vorzulegen. Das Fahrtenprotokoll ist in der Fahrschule abzugeben und vor Ausstellung des Nachweises über die Absolvierung der jeweils erforderlichen Ausbildung gemäß § 10 Abs…
§ 2 Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsfahrten
…in Abs. 1 genannten Schulung ist vor Beginn der Ausbildungsfahrten eine theoretische Einweisung gemeinsam mit zumindest einem Begleiter und dem Ausbildner gemäß § 7 in der Dauer von einer Unterrichtseinheit durchzuführen.…