Anl. 4
Anl. 4 — FSG-PV
I.1. Theoretische Ausbildung (28 UE)
I.1.1. Allgemeine Kenntnisse (6 UE)
– Theorie des Fahrverhaltens
– Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung
– Anforderungen an die Fahrprüfung
– einschlägige Straßenverkehrsvorschriften einschließlich der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften und Auslegungsleitlinien
I.1.2. Bewertungsfähigkeit (12 UE)
– Theorie und Praxis der Bewertung (Fehlererkennung, Tauglichkeitsniveau)
– Besprechung der Inhalte des Prüferhandbuchs
– Einheitlichkeit und Kohärenz der Bewertung
– Fähigkeit, die Leistung des Bewerbers insgesamt genau zu beobachten, zu kontrollieren und zu bewerten, und zwar insbesondere
– das richtige und umfassende Erkennen gefährlicher Situationen
– die genaue Bestimmung von Ursache und voraussichtlicher Auswirkung derartiger Situationen (defensives Fahren)
– die Fähigkeit zur kraftstoffsparenden und umweltfreundlichen Fahrweise
– rasche Aneignung von Informationen und Herausfiltern von Kernpunkten
– vorausschauendes Handeln, Erkennung potenzieller Probleme und Entwicklung von entsprechenden Abhilfestrategien
I.1.3. Kenntnisse betreffend Qualität der Fahrprüfung und Verkehrssinnbildung (8 UE)
– nicht diskriminierende und respektvolle Behandlung der Kandidaten
– festlegen und vermitteln, worauf sich der Kandidat in der Prüfung einzustellen hat (Prüfungs-psychologie)
– klar kommunizieren, wobei Inhalt, Stil- und Wortwahl der Zielgruppe entsprechen müssen und auf Fragen der Kandidaten einzugehen ist
– klare Rückmeldung in Bezug auf das Prüfungsergebnis
– Kenntnisse in Verkehrssinnbildung
– Wahrnehmungstraining
– Gefahrenerkennung
– Gefahrenvermeidung und Defensivtraining
– GDE-Matrix (Goals for Driver Education)
– Methoden der hierarchischen Beurteilung des Fahrerverhaltens (Können – Wissen – Fahrmotive)
– Prinzipien des Coachings (didaktische Methoden zur Vermittlung der Eigenverantwortung)
I.1.4. Fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse (2 UE)
– fahrzeugtechnische Kenntnisse (insbesondere Lenkung, Reifen, Bremsen, Beleuchtung)
– Kenntnisse der Ladungssicherung
– Kenntnisse über Fahrzeugphysik wie Geschwindigkeit, Reibung, Dynamik, Energie
– Kenntnisse in kraftstoffsparender und umweltschonender Fahrweise
I.2. Praktische Ausbildung (44 UE)
I.2.1. Persönliche hohe Fahrfertigkeiten (8 UE)
– praktische Übungen des Lehrplanes B, das sind die im § 11 Abs. 4 Z 2 FSG angeführten Übungen (Anlage 10c der KDV 1967)
– Fahren mit einem Anhänger inkl. Rangierübungen auf einem Übungsgelände (möglichst auch Klasse F)
– defensives Fahren
– Feedbackfahrt mit kommentierten Fahren in allen 4 Verkehrsräumen
I.2.2. Kraftstoffsparende und umweltfreundliche Fahrweise (4 UE)
– Spritspartraining
I.2.3. Fahrsicherheitstraining (8 UE)
– Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining entsprechend der Mehrphasenausbildung für die Klasse B oder Höherwertiges
I.2.4. Hospitieren (24 UE)
– Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen B (möglichst auch Klasse F) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfungsprotokolls
– simulierte Prüfungsfahrt
II.1. Theoretische Ausbildung (4 UE)
– klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
– klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
– klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Be-achtung:
– Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeuges
– Straßen- und Witterungsverhältnisse
– anderer Verkehrsteilnehmer
– Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches
II.2. Praktische Ausbildung (8 UE)
II.2.1. Persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE)
– praktische Übungen des Lehrplanes A, u.zw. Spurgasse, Achterfahren usw. (Anlage 10b der KDV 1967)
– Fahren im Verkehr unter Beachtung:
– Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
– defensives Fahren
II.2.2. Hospitieren (4 UE)
– Teilnahme an Fahrprüfungen der Klasse A (oder A1 oder A2) mit selbständigem Ausfüllen eines Prüfungsprotokolls
– simulierte Prüfungsfahrt
III.1. Theoretische Ausbildung (2 UE)
– Klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
– klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
– klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Be-achtung:
– Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeuges
– Straßen- und Witterungsverhältnisse
– anderer Verkehrsteilnehmer
– Ladungssicherung
– Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches
III.2. Praktische Ausbildung (2 UE)
– Hospitieren
– Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen BE oder CE mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüf-ungsprotokolls
– simulierte Prüfungsfahrt
IV.1. Theoretische Ausbildung (6 UE für C + weitere 2 UE für CE)
– klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
– klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
– klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Be-achtung:
– Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
– Straßen- und Witterungsverhältnisse
– anderer Verkehrsteilnehmer
– Ladungssicherung
– Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches
IV.2. Praktische Ausbildung (8 UE für C + weitere 4 UE für CE)
IV.2.1. Persönliche hohe Fahrfertigkeiten (2 UE für C + weitere 2 UE für CE)
– praktische Übungen des Lehrplanes C bzw. CE, u.zw. Rangierübungen und dgl. (Anlage 10g der KDV 1967)
– Fahren im Verkehr unter Beachtung:
– Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
– defensives Fahren
IV.2.2. Hospitieren (6 UE für C+ weitere 2 UE für CE)
– Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfungsprotokolls
– simulierte Prüfungsfahrt
V.1. Theoretische Ausbildung (4 UE für D und weitere 2 UE für DE)
– klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
– klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
– klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Be-achtung:
– Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
– Straßen- und Witterungsverhältnisse
– anderer Verkehrsteilnehmer
– Personensicherheit / Erste Hilfe
– Ladungssicherung
– Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches
V.2. Praktische Ausbildung (4 UE für D + weitere 2 UE für DE)
V.2.1. Persönliche hohe Fahrfertigkeiten (2 UE für D + weitere 1 UE für DE)
– Übungen im verkehrsfreien Raum laut Prüfungsprotokoll Klasse D1/D bzw. _E
– Fahren im Verkehr unter Beachtung:
– Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
– defensives Fahren
V.2.2. Hospitieren (2 UE für D + weitere 1 UE für DE)
– Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen C, CE (möglichst auch Klassen D, DE) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfungsprotokolls
– simulierte Prüfungsfahrt
– klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
– klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse