PRÜFUNGSPROTOKOLL | Gemäß FSG § 11 Abs. 7 |
(Anm.: Prüfungsprotokolle als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 299/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „ In Anlage 1 Prüfungsprotokoll für die Klasse B wird der Wert „8m“ bei der Tiefe der Garage ersetzt durch „min. 6m“.“ )
Rückverweise
FSG-PV · Fahrprüfungsverordnung
Anl. 1
…PRÜFUNGSPROTOKOLL Gemäß FSG § 11 Abs. 7 (Anm.: Prüfungsprotokolle als PDF dokumentiert Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 299/2019 konnte nicht eingearbeitet…
§ 18 Inkraft- und Außerkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft. (2) §§ 1 bis 3 dieser Verordnung treten am 25. Mai 1998…
§ 11 Pflichten der Fahrprüfer
…1) Fahrprüfer sind verpflichtet, die von ihnen verlangten Gutachten zu dem vom Landeshauptmann oder der von ihm beauftragten Stelle bestimmten Zeitpunkt zu erstatten. Ein Fahrprüfer darf…
§ 6 Praktische Fahrprüfung
…verlangen, nur das Fahren im Verkehr zu wiederholen, falls die Überprüfungen am Fahrzeug und die Fahrübungen gemäß § 11 Abs. 4 Z 1 und 2 FSG abgelegt wurden. (11) Nach erfolgreich abgelegter praktischer Fahrprüfung hat der Fahrprüfer den vorläufigen Führerschein gemäß Anlage 2 auszuhändigen. Wurden mehrere Klassen beantragt, so ist…