§ 1 Form und Inhalt des Feuerwehrführerscheines
In Kraft seit 31. Oktober 1998
Up-to-date
Der Feuerwehrführerschein hat nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage zu entsprechen und hat die jeweilige Landesbezeichnung des Bundeslandes, in dem der Feuerwehrführerschein ausgestellt wird, zu enthalten. Die Farbe des Feuerwehrführerscheines ist rot.
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