§ 4 Kostenbeitrag
§ 4 Kostenbeitrag — FSG-DV
Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 16 Euro an die Behörde zu leisten.
Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 16 Euro an die Behörde zu leisten.
Rückverweise
FSG-DV · Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung
§ 16 Inkrafttreten
…Formblätter gemäß Anlage 2, die nicht der Fassung BGBl. II Nr. 88/2000 entsprechen, dürfen bis 30. Juni 2000 weiter verwendet werden. (4) §§ 13a bis 13d treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft. (5) § 2 Abs. 3 bis 5 in der…
§ 15 Ablauf und Durchführung
…Teile gleichmäßig aufzuteilen ist. (2) Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist in geeigneten Räumlichkeiten abzuhalten. (3) Zur Durchführung des ersten Teils des Verkehrscoachings (§ 14 Abs. …
§ 13c Verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining
…Nachschulungen (Nachschulungsverordnung – FSG-NV), BGBl. II Nr. 357/2002, oder 2. Verkehrspsychologen gemäß § 20 Abs. 1 und 2 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), BGBl. II Nr. 322/1997 in der Fassung BGBl. II Nr. 427/2002 absolviert haben. (4) Psychologen, die sich in…