§ 20 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 01. Juli 2023
Up-to-date
§ 20 Sprachliche Gleichbehandlung — FPG-DV
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
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