Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
§ 20 FPG-DV · FPG-DV · Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung
§ 20 Sprachliche Gleichbehandlung
…§ 20. Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.…
§ 21 Schlussbestimmung
… 14 und 19 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung der Bundesministerin für Inneres BGBl. II Nr. 201/2015, treten mit 20. Juli 2015 in Kraft. (11) Die Promulgationsklausel und § 10 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl…
Rückverweise