§ 1 Ermächtigung zur Erteilung und Verlängerung von Visa bei bestimmten Grenzübergangsstellen
In Kraft seit 01. Oktober 2017
Up-to-date
Die jeweils örtlich zuständigen Behörden sind zur Erteilung von Visa bei folgenden Grenzübergangsstellen ermächtigt:
1. Flughafen Graz;
2. Flughafen Innsbruck;
3. Flughafen Klagenfurt;
4. Flughafen Linz;
5. Flughafen Salzburg;
6. Flughafen Wien-Schwechat.
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