§ 11 Aufhebung von Rechtsvorschriften
In Kraft seit 30. März 2021
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juli 1976 über die Gefahrenzonenpläne, BGBl. Nr. 436/1976, außer Kraft.
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